AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Der Einzelunternehmer Marcel Gusanovic JM-Cars e.U., Donaufelder Straße 221/1/11 1220 Wien (im Folgenden Betreiber genannt), betreibt unter [www.jm-cars.net] und am Unternehmensstandort (siehe Impressum) einen Fahrzeughandel für Gebrauchtfahrzeuge.
1.2. Die Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen auf der Website des Betreibers dienen nur zur Werbung und stellen kein organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem dar. Insbesondere kann aus Ankündigungen oder Angeboten auf der Website des Betreibers keine Haftung zu Lasten des Betreibers abgeleitet werden.
1.3. Eine allfällige Zusendung eines Vertragsentwurfes per E-Mail dient der bloßen Information für den Kunden und hat keinerlei Bindungswirkung. Erst durch Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages in einem unserer Geschäftslokale oder Zusendung des von ihnen handschriftlich unterzeichneten Angebotes und anschließender Annahme durch uns kommt es zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag. Wird der Kaufvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen, gilt das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz und damit ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für den Käufer, wenn er Verbraucher ist.
2. Gewährleistung
2.1. Der Betreiber hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 1 Jahr nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorkommende Mängel trifft den Käufer die Beweislast.
2.2. Im Falle der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ist der Käufer zunächst nur berechtigt, vom Betreiber Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist der Betreiber unmittelbar zu verständigen. Ist für den Betreiber die vom Käufer getroffene Wahl unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist er berechtigt, den Mangel durch andere als die vom Käufer gewählte Art im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts zu beheben.
2.3. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Betreiber eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten.
3. Erfüllung
3.1. Der Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Firmensitz des Betreibers bzw. dessen Betriebsstandort.
3.2. Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Betreiber eingegangen ist.
3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart.
3.4. Der Betreiber hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Mit der Übernahme gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
3.5. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Betreiber berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, deren Höhe dem Käufer bei Ablauf der Abholfrist zur Kenntnis zu bringen ist.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Wird das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt, bleibt es bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Betreibers.
4.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das unter Eigentumsvorbehalt des Betreibers stehende Fahrzeug zu treffen.
4.3. Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Fahrzeug gegriffen, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer unverzüglich zu verständigen.
5. Rücktritt/ Vertragsstrafe
5.1. Kommt der Käufer mit der Erfüllung des Vertrags in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten und, sofern der Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
5.2. Tritt der Käufer unbegründet oder aus von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Gründen vom Vertrag zurück, ist der Betreiber berechtigt, 15 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen
6. Aufrechnungsverzicht
Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen vom Betreiber mit allfälligen Gegenforderungen, welcher Art auch immer, zu verrechnen; es sei denn der Betreiber, hat die Gegenforderungen schriftlich anerkannt oder sie ist rechtskräftig festgestellt worden.
7. Kundeninformation
Der Käufer bestätigt, dass ihm vor Abschluss des Kaufvertrages eine klare und umfassende Information gemäß S 5a KSchG, insbesondere über den Namen und die Kontaktdaten des Betreibers, die wesentlichen Eigenschaften der unternehmerischen Leistung, die wesentlichen Fahrzeugdaten und der Zustand des Fahrzeuges, erteilt wurde und der Käufer diese Informationen verstanden hat. Ebenso bestätigt der Käufer, dass er vor Kaufvertragsabschluss eine umfassende Probefahrt mit dem Fahrzeug durchgeführt hat.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
8.1. Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart.
9. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zwecke der gewollten Regelung am nächsten kommt.